HTPZ
HTPZMenü
HTPZ

Psychotherapie

  • Definition der Krankenkassen
  • Therapie als Selbsthilfe
  • Welche BehandlerInnen gibt es?
  • Dauer der Therapie
  • Kosten

 

 

  • Definition der Krankenkassen

„Therapie ist die Behandlung einer psychischen Störung mit Krankheitswert.“

Was ist „Krankheitswert“?

Wenn wir unter einer Lebenssituation oder -veränderung z.B. Verlust von nahestehenden Menschen, Trennung, Scheidung, Problemen am Arbeitsplatz, Beziehungssituationen, unseren „mangelnden“ Fähigkeiten z.B. Unsicherheit, geringer Selbstwert, Konfliktunfähigkeit, unzulänglicher Selbstversorgung … einer psychischen Symptomatik wie z.B. Depression, Ängste, Zwänge, Süchte, Essstörungen, psychotisches Erleben oder einer körperlichen Symptomatik z.B. Kopfschmerzen, Magen-Darmbeschwerden, Hauterkrankungen, Rückenschmerzen, Allergien oder schweren körperlichen Erkrankungen so sehr leiden, dass wir in unserer Lebensqualität und Gesundheit eingeschränkt sind.

 

  • Wendepunkte – Therapie als Hilfe zur Selbsthilfe

Jeder Mensch ist einzigartig in seiner Fähigkeit den eigenen Lebensweg zu gehen.

Erfahrungen in der Kindheit, erlernte Verhaltensweisen oder äußere Lebensumstände hindern uns jedoch oft unser Potential aus zu schöpfen und die Möglichkeiten und Chancen, die das Leben bietet, zu nutzen.

Es entstehen Probleme in unseren Beziehungen oder Schwierigkeiten am Arbeitsplatz.

Auch körperliche und seelische Krankheiten können auftreten:

psychosomatische Störungen wie

Kopfschmerzen

Herz- Kreislaufstörungen

Magen- Darm oder Wirbelsäulenbeschwerden

Schlaf- und Essstörungen

Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern

Ängste, Depressionen oder Zwangsverhalten.

Krankheit im körperlichen und seelischen Bereich gehört zu unserem Leben. Diese Krisen sind Wendepunkte. Sie beinhalten die Möglichkeit das Leben neu zu betrachten. Manchmal ist die Problematik zu stark und unsere Fähigkeiten und Kräfte sind nicht mehr spürbar oder reichen nicht aus. Familie und Freunde sind eine wichtige Unterstützung. Wir haben aber oftmals Hemmungen sie und ihre Gefühle zu belasten oder diese Hilfe reicht nicht aus. Hier ist professionelle Begleitung sinnvoll und notwendig.

 

Ihre Therapeutin/ Ihr Therapeut ist jemand, dessen Gefühle Sie nicht berücksichtigen müssen. Sie/er steht außerhalb Ihrer Problematik und kann daher und durch sein Fachwissen und seine Erfahrung so manches Problem aus einem anderen Blickwinkel betrachten.

Manche Menschen denken es sei ein Zeichen von Schwäche zu einem Therapeuten zu gehen. Aber was ist schwach daran sein Leben in die Hand zu nehmen, Probleme an zu gehen und sich dabei von Fachleuten helfen zu lassen. Wenn unsere Heizung kaputt ist, holen wir uns ja auch einen Fachmann zu Hilfe!

Mit Achtsamkeit und Einfühlungsvermögen begleitet Sie Ihre Therapeutin/ Ihr Therapeut dabei, neue Erfahrungen zu machen, Zusammenhänge zu erkennen, sich besser zu verstehen, an zu nehmen oder zu verändern. Ziel ist es auch wieder Zugang zu eigenen Grenzen, Stärken und Kraftquellen zu finden, so dass ein eigenständiges und eigenverantwortliches Leben möglich wird.

Lebensfreude und Beziehungen können sich wieder neu entfalten.

 

  • Welche BehandlerInnen gibt es?

Es gibt ärztliche und psychologische PsychotherapeutInnen, sowie Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen.

Außerdem gibt es TherapeutInnen, die eine Genehmigung zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz haben.

Fragen Sie nach welche Qualifikation Ihr/e BehandlerIn hat!

 

  • Psychotherapie im HTPZ:

Rahel Angenendt
Dr. Kai Besserer
Beate Kube
Dr. Andrea Stadler
Anna Brockhaus

  • Dauer

Kurzzeitpsychotherapie bis zu 25 Sitzungen

Langzeitpsychotherapie 60 – 100 Sitzungen

Die Sitzungen finden einmal wöchentlich oder 14 –tägig statt und dauern je 50 Minuten.

Das Ende der Therapie wird von Therapeut und Klient gemeinsam bestimmt.

 

  • Kosten

Kostenübernahme durch Krankenkassen

Bei behandlungsbedürftigen Krankheitsbildern übernehmen die Krankenkassen die Kosten auf Antrag. Zum Teil ist ein Gutachterverfahren notwendig.

Gesetzlich Versicherte können sich direkt an Psychotherapeuten mit Kassenzulassung wenden.

Bei Privat- und Beihilfeversicherten ist je nach Krankenkasse bzw. abgeschlossenem Vertrag die Kostenübernahme im Einzelfall ab zu klären. Zum Teil müssen Sie selbst Zuzahlungen übernehmen. Klären Sie dies vor Therapiebeginn mit Ihrem Therapeuten/ Ihrer Therapeutin ab.

Fünf Probesitzungen werden von den meisten Krankenkassen ohne Antrag übernommen.

Selbstzahlung

Der einfachste und unbürokratischte Weg ist natürlich die Selbstzahlung, wenn Ihre finanziellen Möglichkeiten dies ermöglichen. Manchmal geben wir ja auch für weitaus weniger wichtige Dinge als unsere Gesundheit Geld aus, ohne lang zu überlegen!

Die Therapeuten im HTPZ rechnen nach GOÄ, GOP oder GebüH ab.

Honorare können bei den TherapeutInnen erfragt werden.

Soziale Gegebenheiten werden, wenn möglich, berücksichtigt.

..